Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DRONYS
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DRONYS und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Drohnendienstleistungen sowie damit zusammenhängenden Leistungen.
Auftraggeber können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn DRONYS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von DRONYS sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Angaben zu möglichen Einsatzzeiten, Flugzeiten, Aufnahmeumfängen oder Ergebnissen stellen keine Garantie dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang
DRONYS erbringt insbesondere Dienstleistungen unter Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme und damit zusammenhängende Dokumentations- und Auswertungsleistungen.
Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Luftbild- und Videoaufnahmen,
- Immobilienaufnahmen,
- Dach- und Fassadendokumentationen,
- thermografische Aufnahmen,
- PV-Inspektionen mittels Sicht- und Wärmebildaufnahmen,
- Baustellendokumentationen,
- Vermessungs- und Kartierungsleistungen,
- Erstellung von 2D- und 3D-Datensätzen beziehungsweise Modellen,
- landwirtschaftliche Dokumentationen und Flächenerfassungen,
- Wildschadendokumentationen,
- Kitzrettung,
- Tier- und Personensuchen,
- sowie vergleichbare Drohnendienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Auftrag.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet DRONYS keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg.
§ 4 Durchführbarkeit und Flugsicherheit
Die endgültige Durchführbarkeit eines Drohneneinsatzes kann regelmäßig erst am Einsatzort und unter Berücksichtigung der dort tatsächlich bestehenden Bedingungen beurteilt werden.
DRONYS beziehungsweise der verantwortliche Fernpilot entscheidet eigenverantwortlich über die sichere und rechtlich zulässige Durchführung des Fluges.
Ein Einsatz kann insbesondere eingeschränkt, unterbrochen, verschoben oder abgebrochen werden, wenn dies aufgrund von:
- Wetterbedingungen,
- Wind,
- Niederschlag,
- Sichtverhältnissen,
- Hindernissen,
- Personen oder Verkehr im Einsatzbereich,
- technischen Problemen,
- Funk- oder GNSS-Störungen,
- luftrechtlichen Beschränkungen,
- behördlichen Vorgaben,
- Sicherheitsbedenken
- oder vergleichbaren Umständen erforderlich ist.
Die Entscheidung des verantwortlichen Fernpiloten zur Flugsicherheit hat Vorrang vor der Durchführung des Auftrags.
Aus Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Durchführung eines bestimmten Flugmanövers, einer bestimmten Flughöhe, Flugroute oder Aufnahmeposition.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat DRONYS alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben zu:
- Grundstücken und Gebäuden,
- Eigentums- oder Nutzungsverhältnissen,
- bekannten Hindernissen und Gefahrenstellen,
- besonderen örtlichen Gegebenheiten,
- sensiblen Bereichen,
- sowie sonstigen Umständen, die für die Durchführung des Einsatzes relevant sein können.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vereinbarte Zugänge zu Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Einsatzbereichen zum vereinbarten Zeitpunkt möglich sind.
Verzögerungen oder Einschränkungen, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben beziehungsweise unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von DRONYS.
§ 6 Berechtigungen, Zustimmungen und Genehmigungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er zur Beauftragung der vereinbarten Arbeiten berechtigt ist beziehungsweise die erforderlichen Zustimmungen der jeweils Berechtigten eingeholt hat.
Dies betrifft insbesondere erforderliche Zustimmungen von:
- Grundstücks- oder Gebäudeeigentümern,
- Mietern oder Nutzungsberechtigten,
- Hausverwaltungen,
- Unternehmen,
- Behörden,
- Veranstaltern
- oder sonstigen betroffenen Berechtigten.
Soweit Zustimmungen oder Genehmigungen aufgrund der Sphäre des Auftraggebers erforderlich sind, ist der Auftraggeber für deren Einholung verantwortlich.
DRONYS ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bestätigte Berechtigung ohne konkreten Anlass selbstständig zu überprüfen.
Luftfahrtrechtliche Genehmigungen oder Freigaben, die unmittelbar für den Betrieb der Drohne erforderlich sind und typischerweise vom Betreiber oder Fernpiloten einzuholen sind, bleiben hiervon unberührt.
Entstehen aufgrund fehlender oder unzutreffend bestätigter Berechtigungen des Auftraggebers Nachteile oder Ansprüche Dritter, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Wetter und Einsatzverschiebungen
Drohneneinsätze sind von geeigneten Wetter- und Umgebungsbedingungen abhängig.
Ist die Durchführung zum vereinbarten Termin aufgrund ungeeigneter Bedingungen nicht möglich oder aus Sicht des verantwortlichen Fernpiloten nicht sicher, kann der Einsatz verschoben oder abgebrochen werden.
Gleiches gilt bei kurzfristig eintretenden Umständen, die DRONYS nicht zu vertreten hat.
DRONYS wird den Auftraggeber in einem solchen Fall nach Möglichkeit zeitnah informieren und, soweit sinnvoll und möglich, einen Ersatztermin abstimmen.
Ein Anspruch auf Durchführung des Einsatzes trotz entgegenstehender Sicherheits-, Wetter- oder Rechtslage besteht nicht.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Anfahrtskosten, Verbrauchskosten, zusätzliche Einsatzzeiten oder sonstige Zusatzleistungen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder aus dem Angebot ersichtlich ist.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Soweit vereinbart, kann die Zahlung insbesondere per Überweisung, Barzahlung oder Kartenzahlung erfolgen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Absage und Beendigung eines Auftrags
Für die Absage oder Kündigung eines bereits erteilten Auftrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Bereits erbrachte Leistungen und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Aufwendungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Muss DRONYS einen Einsatz aufgrund von Umständen abbrechen oder absagen, die DRONYS nicht zu vertreten hat, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine pauschale Stornogebühr wird nicht erhoben, soweit dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Foto-, Video- und Thermografieaufnahmen
Die von DRONYS erstellten Foto-, Video-, Wärmebild- und sonstigen Aufnahmen dienen der vereinbarten Dokumentation beziehungsweise Auswertung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen die Leistungen von DRONYS insbesondere keine:
- Elektroprüfung,
- technische Sachverständigenprüfung,
- bautechnische Begutachtung,
- Schadensbegutachtung,
- Versicherungsbegutachtung,
- Zertifizierung
- oder sonstige gutachterliche Bewertung dar.
Dies gilt insbesondere auch für thermografische Aufnahmen und PV-Inspektionen.
DRONYS kann sichtbare oder thermisch auffällige Bereiche dokumentieren und im Rahmen der vereinbarten Leistung kennzeichnen oder beschreiben. Eine abschließende fachtechnische Bewertung kann die Untersuchung durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe oder Sachverständige erfordern.
Die spätere Bewertung der von DRONYS bereitgestellten Aufnahmen oder Daten durch Dritte liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von DRONYS.
DRONYS übernimmt keine Verantwortung dafür, welche technischen, rechtlichen, versicherungsrechtlichen oder wirtschaftlichen Schlussfolgerungen Dritte aus den bereitgestellten Aufnahmen oder Daten ziehen.
§ 11 Vermessung, Kartierung und 3D-Daten
Bei Vermessungs-, Kartierungs-, Modellierungs- oder vergleichbaren Leistungen ergibt sich die erreichbare Genauigkeit unter anderem aus der eingesetzten Technik, den örtlichen Gegebenheiten, der Satellitenverfügbarkeit, den verwendeten Referenzdaten und dem jeweiligen Aufnahmeverfahren.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, handelt es sich nicht um hoheitliche beziehungsweise amtliche Vermessungsleistungen.
Von DRONYS erstellte Karten, Punktwolken, Flächenberechnungen, 2D- oder 3D-Modelle ersetzen keine amtliche Vermessung durch hierzu befugte Stellen.
Eine bestimmte Messgenauigkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 12 Tier- und Personensuche sowie Kitzrettung
Bei Such- und Rettungseinsätzen schuldet DRONYS die vereinbarte Durchführung der Suche, nicht jedoch das Auffinden einer vermissten Person oder eines Tieres.
Der Erfolg eines Sucheinsatzes hängt von zahlreichen Umständen ab, insbesondere von:
- Aufenthaltsort und Bewegung des gesuchten Tieres beziehungsweise der Person,
- Vegetation,
- Bebauung,
- Umgebungstemperatur,
- Witterung,
- Sichtverhältnissen,
- Wärmequellen,
- Zugänglichkeit des Gebiets,
- luftrechtlichen Einschränkungen,
- Stromleitungen und sonstigen Hindernissen.
Wärmebildtechnik ermöglicht keine Garantie, dass sich Personen oder Tiere zuverlässig erkennen oder eindeutig identifizieren lassen.
In Wohngebieten, Naturschutzgebieten, kontrollierten oder eingeschränkten Lufträumen sowie anderen sensiblen Bereichen kann ein Einsatz eingeschränkt oder vollständig unmöglich sein.
Bei der Kitzrettung und vergleichbaren Einsätzen besteht ebenfalls keine Garantie, sämtliche Tiere auf einer Fläche aufzufinden.
§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Soweit gesetzlich vorgesehen, verbleiben Urheber- und sonstige Schutzrechte an den von DRONYS erstellten Foto-, Video- und sonstigen geschützten Werken bei DRONYS.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Art und Umfang weitergehender Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Eine Weitergabe der Ergebnisse an Fachbetriebe, Sachverständige, Versicherungen, Behörden oder sonstige Stellen ist zulässig, soweit dies vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst ist.
Eine Nutzung von Kundenaufnahmen durch DRONYS zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in sonstigen Werbematerialien, erfolgt nur, wenn der Auftraggeber hierzu separat eingewilligt hat oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht.
Eine solche Zustimmung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Durchführung des eigentlichen Auftrags.
§ 14 Datenschutz
DRONYS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von DRONYS.
Bei Drohnenaufnahmen können abhängig vom Einsatzbereich Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen, Grundstücke oder andere personenbezogene beziehungsweise personenbeziehbare Informationen erfasst werden.
DRONYS wird bei der Durchführung der Leistungen die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen des jeweils geschuldeten Leistungsumfangs berücksichtigen.
§ 15 Speicherung und Löschung von Auftragsdaten
Auftragsbezogene Daten und Aufnahmen können von DRONYS für die Durchführung, Bearbeitung, Übergabe und Dokumentation des Auftrags gespeichert werden.
Nach Abschluss des Auftrags besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine dauerhafte Archivierung der Daten durch DRONYS, sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Auftraggeber ist nach Übergabe der vereinbarten Dateien selbst dafür verantwortlich, erforderliche Sicherungskopien anzulegen.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 16 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet DRONYS nach den gesetzlichen Vorschriften.
Gleiches gilt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von DRONYS oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DRONYS nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Weitergehende gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
DRONYS haftet nicht für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unvollständige oder unzutreffende Informationen bereitgestellt oder erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, soweit DRONYS dies nicht zu vertreten hat.
Für fachliche, technische, rechtliche, versicherungsrechtliche oder sonstige Bewertungen, die Dritte auf Grundlage der von DRONYS erstellten Aufnahmen oder Daten vornehmen, ist DRONYS nicht verantwortlich.
Ebenso wird kein bestimmter Erfolg einer Suche, Inspektion, Dokumentation oder sonstigen Dienstleistung garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 17 Mängel und Beanstandungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Beanstandungen DRONYS innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen und die Beanstandung möglichst konkret zu beschreiben.
Liegt ein von DRONYS zu vertretender Mangel vor, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Soweit eine Nachbesserung nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist, ist DRONYS Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Änderungen, die ausschließlich auf subjektiven gestalterischen Vorstellungen beruhen und nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung waren, stellen keinen Mangel dar.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von DRONYS.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass DRONYS bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass DRONYS vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. DRONYS ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.